Zentralstelle Cybercrime Bayern gelingt weiterer Schlag gegen die illegale Card-Sharing Szene

Ermittlungsverfahren der Zentralstelle Cybercrime Bayern (ZCB) und des Polizeipräsidiums München führt zur Festnahme von sechs Beschuldigten und zur Abschaltung mehrerer illegaler Card-Sharing-Server.

Im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens der Zentralstelle Cybercrime Bayern bei der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg wurden im Rahmen einer europaweit koordinierten Maß- nahme in den Abendstunden des 28.11.2017 insgesamt 15 Geschäfts- und Privaträume in Deutschland und dem europäischen Ausland (Niederlande, Lettland und Österreich) durchsucht und umfangreiche Beweismittel sichergestellt. Zudem wurden unmittelbar bei deutschen und ausländischen Hosting-Providern, bei denen die Beschuldigten die für ihre Angebote notwendige Infrastruktur unterhielten, die inkriminierten Inhalte gesichert. Es gelang zudem, mehrere Server, über welche die kriminellen Dienstleistungen angeboten wurden, abzuschalten. Die zur Verbreitung der kriminellen Dienste genutzten Domains luxtv.one (ehemals keytv.eu) und worldtv.club (ehemals keyworld.club) sind im Internet nicht mehr erreichbar. Bei Aufruf der ebenfalls genutzten Seite simsonclub.xobor.de erscheint nunmehr ein Hinweis auf die Beschlagnahme der illegalen Inhalte. Gegen sechs der Beschuldigten im In- und Ausland wurden Haftbefehle vollstreckt. Die Beschuldigten befinden sich seitdem in Untersuchungshaft. Bei der federführend durch Kräfte des Polizeipräsidiums München, Fachdezernat für Cybercrime, und mit Unterstützung verschiedener Landeskriminalämter und örtlicher Polizeidienststellen durchgeführten konzertierten Aktion waren insgesamt mehr als 150 Polizeibeamte im Einsatz.
Das Angebot der mutmaßlich von den Beschuldigten betriebenen Portale umfasste zum einen den Empfang von Pay-TV-Sendern verschiedener Anbieter, unter anderem eines im Raum München ansässigen Anbieters. Dabei vertrieben die Beschuldigten speziell für das Card-Sharing konfigurierte Fernsehreceiver und stellten über eigens betriebene Server die zur Entschlüsselung des Sendesignals notwendigen Passwörter der Pay-TV-Anbieter zur Verfügung. Hierfür bezahlten die zahlreichen Kunden zusätzlich ein monatliches Entgelt an die Betreiber. Daneben ist Gegenstand der Ermittlungen die Verbreitung von Pay TV-Angeboten im Wege des Streamings, bei denen die Programminhalte - wiederum gegen Entgelt - unmittelbar über das Internet zur Verfügung gestellt wurde. Aus dem Betrieb der verschiedenen Portale wurden nach gegenwärtigem Stand der Ermittlungen Einnahmen in mindestens sechsstelliger Höhe erzielt. Den Beschuldigten liegt zur Last, bei ihren Taten in hohem Maße konspirativ und organisiert gehandelt zu haben, so dass neben dem Verdacht gewerbsmäßigen Computerbetrugs und weiterer gewerbsmäßiger Straftaten nach dem Urheberrechtsgesetz auch der Verdacht der Bildung einer kriminellen Vereinigung besteht. Für den gewerbsmäßigen Computerbetrug sieht das Gesetz eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren vor. Umfangreiche, vorwiegend unter Einsatz technischer Ermittlungsmethoden im In- und Ausland geführte Ermittlungen der Zentralstelle Cybercrime Bayern und des Polizeipräsidiums München führten zur Enttarnung der anonym agierenden Tätergruppierung und weiterer Beteiligter. Die Aktion richtete sich auch gegen eine Reihe von Unterstützern dieser Vereinigung. Die Ermittler konnten im Rahmen von Durchsuchungen insgesamt über 50 Terabyte Daten sichern, nach deren Auswertung der entstandene Gesamtschaden abgeschätzt werden kann. Im Auftrag der Zentralstelle Cybercrime Bayern wurden bei den Durchsuchungen erhebliche Vermögenswerte sichergestellt. Die umfangreichen Ermittlungen dauern an.


Seit dem 1. Januar 2015 besteht bei der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg die Zentralstelle Cybercrime Bayern. Diese Zentralstelle ist bayernweit zuständig für die Bearbeitung herausgehobener Ermittlungsverfahren im Bereich der Cyberkriminalität. Sie ermittelt in Zusammenarbeit mit den entsprechenden Spezialisten der bayerischen Polizei z.B. bei Angriffen auf bedeutende Wirtschaftszweige oder bei Verfahren aus dem Bereich der organisierten Cyberkriminalität. Auch dann, wenn ein hoher Ermittlungsaufwand im Bereich der Computer- und Informationstechnik abzuarbeiten ist, werden die Staatsanwälte der Zentralstelle tätig.
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